Thailand Visum für Schweizer Rentner

Ein Wegweiser für Schweizer Rentner

Für alle, die an einem Langzeitaufenthalt in Thailand interessiert sind und das Thailand Visum beantragen wollen. (unverbindlich)

Das Thailändische Honorargeneralkonsulat Zürich hat auf seiner Website neue Regelungen für die Erteilung von Visas, für Schweizer Senioren, veröffentlicht. Hier die Fakten zum zum Thailand Visum:

Non-Immigrant Visum “O”

Das Non-Immigrant Visum “O” für Rentner ist eine Voraussetzung für eine Verlängerung der
Aufenthaltsberechtigung in Thailand. Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum “O” für Rentner berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Für eine Jahresaufenthaltsbewilligung oder die Verlängerung des Non-Immigrant Visum “O” für Rentner ist das Immigration Department zuständig.

Das Generalkonsulat kann keinerlei Zusicherungen für die Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung machen; darüber entscheiden die Behörden des Immigration Departments in Thailand allein und abschließend.




Das thailändische Generalkonsulat in Zürich stellt für Interessenten eines Langzeitaufenthalts in aller Regel nur NonImmigrant Visum „O“ mit einem Entry aus. Nach Erhalt des Non-Immigrant Visum „O“ müssen Sie sich in Thailand auf dem Immigrationsamt um eine Aufenthaltsbewilligung bemühen.
Das thailändische Generalkonsulat in Zürich ist nur für die Ausstellung des Non-Immigrant Visum „O“ zuständig und hat keinen Einblick in die Verfahrensweise des Immigrationsamt in Thailand.

Benötigte Unterlagen

Infolge der häufigen Nachfrage wollen wir Ihnen trotzdem einige Anhaltspunkte auflisten, welche erfahrungsgemäß vom Immigrationsamt in Thailand gefordert werden. Nachfolgende Liste ist unverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

1. Antragsformular (Tor. Mor.7 / Tor. Mor. 2)
2. Passfotos (Grösse 4×6 cm)
3. Reisepass im Original und Kopien davon
4. Bestätigung/Nachweis eines monatlichen Einkommens (AHV, Pensionskasse, etc.) von
a. mindestens 65´000 THB (ca. 2´000 CHF) monatlich
b. Bankauszug und Garantie über ein Vermögen von min. 800´000 THB (ca. 30´000 CHF) auf
einem thailändischen Bankkonto über eine Zeitspanne von über 3 Monaten
5. beglaubigter Strafregisterauszug (muss bereits durch „Swiss Federal Chancellery“ und „Thailändische
Botschaften/Konsulate in der Schweiz“ beglaubigt worden sein)

Beachten Sie, dass das Immigration Department alle Dokumente auf thailändisch fordert.

Das Immigration Department unterhält Amtsstellen in allen grösseren Städten Thailands. Hier  die Kontaktdaten des Hauptsitzes in Bangkok:

Immigration 1 Division
Government Center
Chaengwattana Building B, No. 120
Moo 3, Chaengwattana Road (Laksi District)
10210 Bangkok

Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt bei der Thai-Immigration (englisch):
Tel.: +66 2141 9889
Hotline (only in Thailand): 1178 or 1111
Internet: www.immigration.go.th

 

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